Neue Vorschriften im Weingesetz stiften Verwirrung

Dürfen künftig nur DAC-Weine ihre Herkunft verraten? Will man Konsumenten täuschen und Winzer ins DAC-Korsett pressen?Mehr Transparenz und weniger Überregulierung sind gefragt.

Jetzt wird es wirklich schon zu bunt. Keiner kennt sich mehr aus. Die Ereignisse überschlagen sich. Nein, es geht nicht um die aktuellen innenpolitischen Vorgänge, sondern um den letzten Schliff zur kompletten Verwirrung für Weintrinker und -erzeuger. Eine Regierungsvorlage hat das bundesweite Weinbaugesetz still und leise recht wesentlich verändert. Künftig sollen nur noch DAC-Weine am Etikett aussagen, woher sie stammen. Zumindest ist diesem Verbot jetzt Tür und Tor geöffnet.

Entscheidungshoheit an die Regionalen Komitees
Der Spielball der Macht, die Entscheidungsschwere liegt jetzt bei den regionalen Komitees. Meist Winzer mit einer gewissen Hektargewichtung und Vertreter aus dem Handel besetzen diese Gremien. Ihr Blick ist bestimmt durch die Repräsentanz des Weinbaugebietes nach Außen. Der Export ins Ausland spielt eine große Rolle. Die Weinviertler sagen beispielsweise: Durch den DAC steht unsere Region für Grünen Veltliner. Bisher hatten sie aber zuhause ihren Grünen Veltliner Riede Hermannschachern und ihren Riesling Ried Mühlberg und ihren Gemischten Satz Ried Kirchberg – meist geordnet nach den unterschiedlichen Bodentypen der Lagen und verschiedene Ausbauarten. Das könnte bald Geschichte sein. Denn die Winzervertreter dürfen jetzt verbieten, dass der Winzer den Rieden-Namen oder den Weinbauortes auf’s Etikett schreibt.Nur noch auf den DAC-Weinen darf ersichtlich sein, aus welchem Gebiet, aus welcher Gemeinde, aus welcher Lage die Trauben stammen. Müssen dann lauter Phantasienamen für die anderen Weine her? Führt das zum totalen Einheitsgeschmack?

Keine Glanzleistung an Transparenz
Schon die Rieden-Zusammenlegungen waren keine Glanzleistung an Transparenz: Wahllos oder auf Einzelinteressen basierend sind manche Rieden-Namen geblieben, andere wurden von Großlagen verschluckt. Auf historische Namen und ähnliches wurde oft keine Rücksicht genommen. Bestimmt haben einzelne Winzer in besagten Komitees. Je nachdem wo sie selbst ihre Weinstöcke hatten, wurden oftmals diese zu bedeutsamen Lagen ernannt. Jetzt dreht man das Spiel weiter und verknüpft die DAC-Verordnung damit. Districtus Austriae Controllatus (DAC) ist eine Herkunftsbezeichnung für regionaltypische Qualitätsweine aus Österreich – so lautet die offizielle Definition. Wer seinen Wein so nennen darf, entscheidet eine Runde aus sechs Prüfern. Ihre Geschmacksnerven testen, ob der Zweigelt DAC Mittelburgenland einen „spürbaren Holzton“ hat oder nicht.

DAC ist in manchen Regionen schnell zum guten Einstiegswein geworden. Ihn verschicken große Weingüter als Visitenkarte in die Welt. Ihre Stilistik soll sich möglichst wenig ändern – der Exporteur erwartet sich Kontinuität – ausgerechnet diese Weine sollen die einzigen sein, die auf der Flasche ihre Herkunft verraten dürfen?

Freiheit den Winzern
Das ist ein Eingriff in die Freiheit. Das ist ein Wettbewerbsnachteil für viele. Zum Beispiel jene, die aus diversen Gründen keine DAC-Kategorisierung wollen. Für jene, die regional denken, nur auf Direktvermarktung setzen und ihr Sortiment nach den unterschiedlichen Lagen einteilen. Was ist mit jenen Rebsorten, von denen es keinen DAC gibt? Im Weinviertel dürfte nur noch der Grüne Veltliner DAC aussagen, ober aus Poysdorf oder Röschitz kommt. Im Mittelburgenland oder am Eisenberg darf dann nur noch auf dem Blaufränkisch DAC stehen, aus welcher Riede er stammt.

Intransparenz und Überregulierung sind schlechte Hefen
DAC Weine sollen die Aushängeschilder für ein Gebiet und für ganz Österreich im Ausland sein. Ziel ist die „Herausarbeitung eines gebietstypischen Profils“. Doch läuft Österreich damit Gefahr, dass DACs geschliffenen Einheitsgeschmack repräsentieren? Es wirkt willkürlich, dass es in der Südsteiermark nicht nur Sauvignon, sondern auch Welschriesling, Morillon, Grauburgunder, Riesling, Gelber Muskateller und Traminer als Südsteiermark-DAC-Weine gibt, im Kremstal allerdings nur Grüner Veltliner und Riesling und am Neusiedlersee nur von Zweigelt-Trauben. Die Neuregelung scheint ganz unterschiedliche Auswirkungen zu haben. Zwischen den Weinbaugebieten liegen große Unterschiede.

Flickwerk
Das Flickwerk aus angeblichen Qualitätsmerkmalen und Herkunftstypischem hat absurde Ausmaße angenommen. Es ist verwirrend, intransparent und einschränkend. Ich habe noch keinen Winzer getroffen, der die Verschlimmverbesserung im Weinbaugesetz befürwortet. So gut wie niemand aus der Winzerschaft hatte überhaupt von der beschlossenen Änderung gehört. Und sowieso jammern alle, dass es nicht nur für ihre Kunden, sondern auch sie schon längst unübersichtlich geworden ist.

Die einzelnen Winzer müssen rasch ihre Vertreter in den Komitees zur Verantwortung ziehen und Aufklärung fordern. Bevor auch auf dieser Ebene über ihre Köpfe hinweg entschieden wird. Intransparenz und Überregulierung sind schlechte Hefen und sie machen Gräben in der Winzerschaft tiefer.

(erschienen als Gastkommentar in der Tageszeitung Die Presse am 27. Juni 2019)
Juliane Fischer

 

 

 

 

 

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