Bernd Marin: „Das ungleiche Pensionsalter diskriminiert Frauen doppelt.“

Der Pensionsforscher und selbstbezeichnete Feminist Bernd Marin kritisiert einzelne Forderungen des neuen Frauenvolksbegehrens. Warum das Pensionssplitting so wenig populär ist, das Frauenpensionsantrittsalter angeglichen und die Witwenpension ersetzt werden sollen. Frauen bekommen nämlich fast die Hälfte weniger Pension.

Das neue Frauenvolksbegehren ist gegen die Anhebung des Frauenpensionsalters (die 2024 beginnt und langsam angeglichen wird bis 2033), „bevor nicht die tatsächliche Gleichberechtigung in allen Bereichen gegeben ist.“ Was sagen Sie dazu?
Das war schon im Frauenvolksbegehren 1997 eine Forderung. Doch wir dürfen nicht Gleichstellungsrechte und Nichtdiskriminierung an tatsächliche Gleichheit binden. Der Europäische Gerichtshof hat ein geschlechtsneutrales Alter verfügt. Das bevorzugt Frauen sehr. Alles andere ist schlicht illegal. Österreich hat mit 40 Jahren den längsten Übergang außer der Türkei – als Schlußlicht in EU-Europa.

Wer will ein geschlechtsunterschiedliches Pensionsantrittsalter?
Niemand. Bis auf zwei Randgruppen: Erstens rechte Republikaner, rechts von Trump. So plädierte die ehemalige Chefökonomin der Weltbank, Estelle James, aber andersrum: Sie will ein unterschiedliches Pensionsantrittsalter, nach Maßgabe des längeren Lebens der Frauen. Das heißt: Nach ihren Vorstellungen müssen Frauen länger arbeiten als Männer, weil sie länger leben. Also genau umgekehrt wie ein paar polnische PiS-Taliban oder heimische Politikerinnen, die Frauen gegen sich selbst vertreten.

Hängt die Gleichberechtigung zum Beispiel was Karrierechancen und damit den Gender Pay Gap betrifft, nicht unmittelbar mit der Anhebung des Pensionsantrittsalters zusammen?
Das ungleiche Pensionsalter schadet den Frauen. Es diskriminiert sie doppelt. Arbeitgeber gewähren keine Weiterbildung, weil sich das nicht amortisiere. Angebote in den Firmen hängen stark von Qualifikation und Geschlecht ab: Je höher oben in der Hierarchie, desto mehr bekommen Mitarbeiter Seminare in ihrer Dienstzeit bezahlt. Und Männer sehr viel öfter als Frauen. Arbeitgeberausrede: Frauen gehen doch fünf Jahre früher – was empirisch gar nicht zutrifft. Aber sie könnten, fürchten viele Unternehmen um ihre Investitionen in bildungshungrigere Frauen. Das betrifft Rehabilitation und Weiterbildungsmaßnahmen am Arbeitsmarkt.

In den Paradeländern der Gleichberechtigung – Finnland, Schweden, Dänemark, Norwegen, Kanada usw. gibt es bereits ein gleiches Pensionsalter.
Das gibt es in ausnahmslos allen modernen westlichen Demokratien und Ländern mit höchster Gleichstellung. Dagegen geht es Frauen von Albanien über Moldawien bis Kasachstan, die ein unterschiedliches Antrittsalter haben, nicht so toll. In Österreich hat das niedrigere Antrittsalter die zweitgrößte Einkommenskluft Europas im Privatsektor nicht eingedämmt. Aber der öffentliche Sektor kennt bei gleichem Ruhestandsalter von 65 annähernde Lohngleichheit.

Da gibt es auch eine Quote.
Ich befürworte temporäre Quoten. Ohne sie können – wie politischer Hausverstand und wissenschaftliche Forschung zeigen – nicht einmal zivilisatorische Mindeststandards und wettbewerbsnötige Effektivitätspotenziale erreicht werden. Mir ist bis jetzt nix besseres eingefallen, das funktioniert.

Als ich an die Europa-Universität gekommen bin, waren da 32 Professoren, 32 Männer. Das war peinlich. Bis ich Dekan wurde, haben wir kurzfristig drei Professorinnen rekrutiert. Natürlich geht das. Es gibt fabelhafte, brillante Frauen in allen Bereichen.

Was nutzt den Frauen?
Alles, was die Gleichstellung von Bildung, Berufschancen und Einkommen vorantreibt. Also wenn Frauen etwa vermehrt studieren zum Beispiel.

Das ist ja schon passiert. Ungleiche Chancen gibt es noch immer.
Stimmt, auf 100 Männer mit Abschluss kamen schon vor einem Jahrzehnt 107 Frauen. Dass sie früher bildungsmäßig im Nachteil waren, wird sich innerhalb einer Generation völlig umdrehen. Das finde ich gut.

Was also wäre noch eine sinnvolle Änderung?
Großzügige Grundsicherung, die immer noch von 70 Prozent der Frauen beansprucht wird; großzügige Ersatzzeiten; und geschlechtsneutrale Sterbetafeln (Anmerkung: Lebenserwartungstabellen). In der Ukraine, in Weißrussland, in Russland leben die Männer durchschnittlich 13 bis 15 Jahre kürzer als die Frauen, in Israel nur zwei Jahre, in Österreich etwa sechs. Die unterschiedliche Sterblichkeit nach Geschlecht ist kein Naturgesetz, sondern komplex verursacht: Riskanter Lebenswandel und Sportarten, betrunken Auto fahren, Rauchen, Selbstüberschätzung. Unabhängig davon, verteilt jedes Umlagesystem von Kurzlebigen zu Langlebigen um. Das kann ungerecht oder sinnvoll sein: Es verteilt um von Schwarzen zu Weißen, von Armen zu Reichen, von Ungebildeten zu Gebildeten, weil die natürlich viel länger leben, es verteilt um von Männern zu Frauen. So ist das Umlagesystem. In Österreich bekommen Frauen 27 Prozent mehr relativ zu ihrer Beitragsleistung. Und das ist gut so.

Weil sie länger leben und weniger einzahlen.
Auch weil sie Witwenpension bekommen. Per se ist das eher ein mittelalterliches Modell. Die meisten Frauen sind für sich selbst an oder unter der Armutsgrenze. Bis heute haben sie bloß 57 Prozent der männlichen Monatspension, zugleich aber zigtausende Euro mehr Lebenspensionssumme. Leider gibt es erst, wenn wir Männer gestorben sind für Witwen eine späte Freiheit und Gleichheit.

Wie viele Frauen beziehen die Witwenpension?
91 Prozent aller Hinterbliebenenrenten gehen an Frauen, neun Prozent an Männer. Es gibt mehr als 430.000 Witwen, gerade einmal 41.000 Witwer. Die Witwenpensionen machen 34 Prozent aller Frauenpensionen aus, bei den Männern fünf Prozent. Es wäre klüger, die milliardenschweren Hinterbliebenenrenten durch höhere eigenständige Alterssicherung an alle Frauen ab 65 zu ersetzen, statt nur an Witwen ein paar Jahre vor ihrem Ableben.

Eine paradoxe Situation. Alleinstehende Frauen sind echt benachteiligt.
Da haben wir eine Umverteilung von unverheirateten Frauen zu verheiraten. Auch das ist ungerecht. Frauen sollten als Individuen eine unabhängige, eigenständige, völlig gleichwertige Alterssicherung haben. Persönlich und von Anfang an, nicht a titolo überlebende Ehefrau. Frauen erbringen den Großteil unbezahlter gesellschaftlich wertvoller Leistungen, wie Kindererziehung und Pflegearbeit. Gerade auch Alleinstehende und Alleinerzieherinnen.

Das könnte man mit Pensionssplitting ausgleichen, oder?
Leider nur für Ehepartner. Ich bin daher für großzügige Ersatzzeiten für alle, besondere für Alleinerzieherinnen, und reguläres Splitting mit Opting-Out-Klausel bei Paaren. Das derzeitige freiwillige Splitting wird kaum beansprucht.

Warum wird es so selten genutzt?
Die meisten wissen es nicht. Die es wissen, kennen sich kaum aus. Die Pensionsversicherungen bewerben es nicht, weil sie die Übertragung von Anwartschaften auf langlebigere – und gegenüber dem Ehepartner meist jüngere – Frauen sehr viel kosten würde. Ein Mannsbild ist als Toter immer viel teurer als verstorbene Frauen, und das steigt mit gesplitteten Ansprüchen.

Das trifft aber auf die Witwenpension genauso zu. In Ländern, wo sie abgeschafft wurde, hat man das Pensionssplitting automatisiert.
Das machen die Schweden und viele moderne Länder. In Härtefällen, wenn jemand zum Beispiel in zartem Alter verwitwet und kleine Kinder hat, bin ich für hohe Abfertigungen – wie eine Unfallrente.
(in etwas kürzerer Fassung erschienen in der Furche, Ausgabe 31 vom 4.8. 2017)

 

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